An der Torhorst-Gesamtschule können Schülerinnen und Schüler das Abitur in 13 Jahren absolvieren.
Die gymnasiale Oberstufe ist aufgeteilt in die Einführungsphase (11. Jahrgang) und die Qualifikationsphase (12. und 13. Jahrgang).

Anmeldung und Einführungsphase
Wir bieten eine Infoveranstaltung für Schülerinnen und Schüler der Torhorst-Gesamtschule an, die ihre Laufbahn in der gymnasialen Oberstufe fortsetzen möchten. Bitte melden Sie sich über Ihre Klassenlehrer bzw. das Sekretariat an. Die Teilnahme ist Voraussetzung für den Besuch der gymnasialen Oberstufe. Bei der Infoveranstaltung werden Ihnen das Anmeldeverfahren erklärt und die Kurswahlmöglichkeiten für die gymnasiale Oberstufe vorgestellt. Eltern sind zu dieser Infoveranstaltung herzlich eingeladen.
Schülerinnen und Schüler anderer Schulen melden sich an der in der Jahrgangstufe 10 besuchten Schule mit dem Anmeldeformular der gymnasialen Oberstufe an. Schülerinnen und Schüler an Gymnasien nehmen nicht am Anmeldeverfahren, das Anmeldeformular bekommen wir direkt. Die Kurswahlmöglichkeiten werden dann nach erfolgter Anmeldung vorgestellt.
Berechtigung zum Besuch der Einführungsphase
Bedingung für die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern in die gymnasiale Oberstufe (GOST) ist der Erwerb der Berechtigung zum Besuch der GOST nach der 10. Klasse. Die Schulplätze in unserer GOST stehen vorrangig den Schülerinnen und Schülern unserer Schule zur Verfügung. Die Aufnahme weiterer Schülerinnen und Schüler erfolgt unter Berücksichtigung von Härtefällen und dem Vorrang der Eignung. Für die Bestimmung des Vorrangs der Eignung ist die zu ermittelnde Durchschnittsnote des Zeugnisses maßgebend, mit dem die Aufnahmevoraussetzung nachgewiesen wird.
Versetzung in die Qualifikationsphase
Die Versetzung in die Qualifikationsphase erfolgt bei entsprechenden Leistungen, es darf jedoch höchstens in einem Fach ein Leistungsausfall mit weniger als 5 Punkten vermerkt sein.
Bei zwei Leistungsausfällen wird ein Ausgleich mit mindestens 8 Punkten benötigt, damit die Versetzung erfolgen kann. Dabei kann nur mit einem Fach auf gleichem Anforderungsniveau ausgeglichen werden. Ein Ausfall im Leistungskurs / Grundkurs kann nur mit 8 Punkten im anderen Leistungskurs / Grundkurs ausgeglichen werden. Mit einer Sportnote kann ein Leistungsausfall nicht ausgeglichen werden. Mit 0 Punkten ist eine Versetzung in die Qualifikationsphase ausgeschlossen. Grundlage für die Versetzungsentscheidung sind die Leistungen der gesamten Einführungsphase, wobei die Lernentwicklung der Schülerin oder des Schülers besonders zu berücksichtigen ist.
Anmeldung zur Qualifikationsphase
Schülerinnen und Schüler der Torhorstschule, die aufgrund ihrer Qualifikation in die gymnasiale Oberstufe versetzt wurden, benötigen keine weitere Anmeldung. Schülerinnen und Schüler anderer Schulen mit gymnasialer Oberstufe, die in die gymnasiale Oberstufe versetzt wurden und an die Torhorstschule wechseln möchten, wenden sich mit einer schriftlichen Bewerbung und dem letzten Zeugnis an die Oberstufenkoordinatorin und vereinbaren einen Beratungstermin.
Berechtigung zum Besuch der Qualifikationsphase
Schülerinnen und Schüler, die aufgrund ihrer Qualifikation in die gymnasiale Oberstufe versetzt wurden.