Das Aufnahmeverfahren

Zum Schuljahresbeginn 2024/25 werden wie in jedem Schuljahr die neuen 7.Klassen an der Torhorst-Gesamtschule eingerichtet. 2/3 der Schüler*innen  werden an der Gesamtschule über die Wohnortnähe (Entfernung der Wohnung zur Schule) aufgenommen, im Einzelfall können auch besondere Gründe geprüft werden, wie z.B. Vorliegen eines Härtefalls. 1/3 der Schulplätze werden an Schüler*innen vergeben, die sich mit einer AHR (Allgemeine Hochschulreife) – Empfehlung durch die Grundschule bzw. des AHR – Elternwunsches um einen Schulplatz an unserer Schule bewerben, d.h. in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch sollte der Wert 7 nicht überschritten und durch das Grundschulgutachten das Ablegen des Abiturs empfohlen werden.

Termine für das Aufnahmeverfahren (genaue Termine werden bekanntgegeben, sobald diese veröffentlicht sind)

bis 10. Februar 2023Abgabe der Anmeldeformulare an der Grundschule (bitte alle notwendigen Informationen zu ihrem Kind dort vermerken)
bis 17. Februar 2023Übergabe der Schülerunterlagen an die weiterführenden Schulen
10. und 17. März 2023Probeunterricht
bis 31. März 2023Erstwunschverfahren
bis 28. April 2023Zweitwunschverfahren
09. Juni 2023Versand aller Aufnahme und Zuweisungsbescheide

Bei Aufnahme Ihres Kindes an unserer Schule erhalten Sie die mit der Aufnahmebestätigung (vorbehaltlich des erfolgreichen Abschlusses Kl. 6) die  Einladung zur 1. Elternversammlung. Diese findet an der TGS am Ende des Schuljahres mit den beiden Klassenleitern (Tandem) hier in der Torhorst-Gesamtschule statt.

Wichtige Links für Informationen und Anmeldung:

WEGWEISER

Für Eltern, Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 6

ANMELDUNG

zur einer weiterführenden Schule der Sekundarstufe I